Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, bis zum Jahr 2015 den guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen und das Grundwasser im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung zu schützen.

Aus der Bestandsaufnahme wurden Bewirtschaftungspläne erstellt und Maßnahmenprogramme abgeleitet.

Bei der Betrachtung der Durchgängigkeit von Fließgewässern wird auch geprüft, ob und wie Querbauwerke die Wanderung von Fischen beeinträchtigen. Falls Veränderungen an Wehren oder Staustufen erforderlich sind, haben wir im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit uns als Kanuten einzubringen. Diese Chance müssen wir nutzen, um unsere Forderungen nach einer paddlerfreundlichen Gestaltung durch kanutaugliche Umgehungsgewässer, Bootsrutschen, Fisch-Kanu-Pässe oder verbesserte Umtragestellen einzubringen.

Die Regierungspräsidien informieren im Internet über ihre Aktivitäten, z.B.

http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1290314/index.html

Den aktuellen "Zwischenbericht 2012" zur Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg findet man unter:

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/64874/Zwischenbericht_Umsetzung_WRRL_2012.pdf 

Update November 2013:

Hier ist die Zwischenbilanz der Bundesregierung zur Umsetzung der

Maßnahmenprogamme 2012:

http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/broschuere_wrrl_bf.pdf