Umbruch im Freizeitsport

In den vergangenen Jahren waren der Vizepräsident (Ehrenamt), der Geschäftsführer (Hauptamt) und der Freizeitsportausschuss (5 Personen, Ehrenamt) für die Geschicke des Freizeitsports im Deutschen Kanu-Verband zuständig. Mit Einführung des Ressortprinzips beim Kanutag 2015 in Trier hat sich das geändert. Nunmehr sind die Fachbereiche einzelnen Ressortleitungen zugeordnet. Unterstützt werden diese wie bisher schon von Referenten und Beauftragten, die als Experten für ihren speziellen Aufgabenbereich verantwortlich sind. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in der Satzung und Geschäftsordnung des DKV niedergelegt.

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