Nach intensiver Diskussion mit dem LRA Schwarzwald-Baar-Kreis konnten wir den Erlass einer Rechtsverordnung zur massiven Einschränkung des Bootsbetriebes auf Brigach, Breg und Donau abwenden. Die nun beabsichtigte Allgemeinverfügung wird flankiert durch eine Selbstverpflichtung der organisierten Kanuten, die der KSC Villingen unterzeichnet hat und die für uns alle bindend ist!

Selbstverpflichtung des Kanusport-Club Villingen 1974 e.V.

Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung des Vereins am 03.03.2013 stimmen mehrheitlich einer Selbstverpflichtung der Mitglieder des Kanusport-Club Villingen auf dem Flussabschnitt der Donau ab der Entstehung bis zur Kreisgrenze zwischen Neudingen und Gutmadingen mit folgenden Inhalten zu:

1. 
Befahrungen sind ganzjährig möglich, aber während der Vogelbrutzeit (15.04. bis 15.07.) nur mit entsprechender Qualifikation des Kanuguide (z.B. Kenntnisstand mind. Stufe 2 Europ. Paddelpass)

2. 
Einhaltung der definierten Ein- und Ausstiegsstellen (Kläranlage Donaueschingen, Brücke und Sportplatz Pfohren sowie Wehr Neudingen)

3. 
Befahrungen erst ab einem Wasserstand von mind. 45 cm (gemessen am Pegel Donaueschingen)

4. 
Anzeige jeder Bootstour durch den Kanuguide (einfache Meldung mit Angabe der Personenzahl, Uhrzeit und Befahrungstag), die Meldung erfolgt ganzjährig und kann vor oder nach der Tour erfolgen

In dem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf unsere Satzung hin, die die Ausübung des Kanusports im Einklang mit der Natur gebietet. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die aktuellen Bauarbeiten am Flussbett und im Uferbereich der Donau im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinien und die erwünschte natürliche Gewässerentwicklung zu Veränderungen der Donau führen wird. Dies kann auch Auswirkungen auf Wasserstandsmessungen am Pegel Donaueschingen zur Folge haben.