Neue Befahrungsregelung für Waldschlut und Möhlin
1.3.-31.7. Befahrungsverbot, sonst Kontingentregelung: Befahrungsscheine bei Stadt Breisach am Rhein (
Am 30.08.2024 tritt eine Veränderung der bestehenden Befahrungsregelung für die Enz im Landkreis Ludwigsburg in Kraft. Der Kanuverband BW informiert hiermit seine Mitglieder über die neuen Regelungen.
In den Gemeinden Kirchzarten und Oberried sind mehrere Bäche auf Grund von Krebspest gesperrt. Bitte beachten, dass das Befahrungsverbot unbedingt eingehalten wird um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Sperrung bis 31.12.2024 verlängert!
Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden
SUP-Verbot auf dem Kanuwanderweg des Oberrheins zwischen Iffezheim und Mannheim in den Abschnitten der Naturschutzgebiete- Bußgelder drohen. Der KVBW ist empört und überlegt weitere Schritte.
Pressemitteilung des RP Karlsruhe
Info des RP Karlsruhe
Übersichtskarte
Fragen und Antworten
zur Bearbeitung des eigenen Accounts
1.3.-31.7. Befahrungsverbot, sonst Kontingentregelung: Befahrungsscheine bei Stadt Breisach am Rhein (
Der Natura 2000 Managementplan FFH-Gebiet "Östliches Hanauer Land" und Vogelschutzgebiete Korker Wald, Rench -und Kammbachniederung ( Karte s. Anhang) enthält die folgende Empfehlung: Während der Brutzeit des Eisvogels von Ende März bis Juli (bei Zweit- und Drittbrut erstreckt sich die Brutzeit regelmäßig bis in den Juli) sollte möglichst auf eine Befahrung verzichtet werden, um Störungen zu vermeiden.
Das Comité Départemental Bas-Rhin de Canoe-Kayak bittet alle Kanuten die folgenden Befahrungsregelungen (s. Anhang) einzuhalten, um mögliche Gewässersperrungen zu vermeiden.
Nach intensiver Diskussion mit dem LRA Schwarzwald-Baar-Kreis konnten wir den Erlass einer Rechtsverordnung zur massiven Einschränkung des Bootsbetriebes auf Brigach, Breg und Donau abwenden. Die nun beabsichtigte Allgemeinverfügung wird flankiert durch eine Selbstverpflichtung der organisierten Kanuten, die der KSC Villingen unterzeichnet hat und die für uns alle bindend ist!
Die Alb (Nord) verläuft im Abschnitt von Ettlingen bis zur Mündung durch das FFH-Gebiet „Oberwald und Alb in Karlsruhe“:
Mehr Information: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1284080/index.html.
Der Managementplan wurde wurde unter Mitwirkung des Kanukreises Karlsruhe sowie Vetretern der Kanutouristik, der Fischerei und der Naturschutzverbände unter Federführung des RP Karlsruhe mit der Devise „Selbstverpflichtung statt hoheitlicher Regelung“ entwickelt.
Die Verhandlungen sind noch nicht beendet; im Rahmen dieser Gespräche haben wir aber folgender Regelung zugestimmt:
Befahrung der Alb von Ettlingen bis zur Mündung nur bei einem Wasserstand am Pegel Ettlingen von >50cm.