Teilnahme-Voraussetzungen:
- Nachweis von eigenen sportlichen Aktivitäten in der zu meldenden Kanusport-Disziplin. Erste Erfahrungen in der Trainingsbetreuung sind wünschenswert. Ersatzweise kann eine Sichtung im Vorfeld der Ausbildung mit entsprechender Empfehlung durch die Ressortleitung der zu meldenden Kanusport-Disziplin erfolgen.
- Unterzeichnung des DKV-Ehrenkodex, der DKV-Datenschutz-Einverständniserklärung sowie der Erklärung des Bewerbers. Schriftlicher Antrag der entsendenden Stelle (Verein) "Antrag des Vereins", an den Verantwortlichen für die KV-BW-Ausbildung Kanu-Leistungssport (Karl Hauck:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ). - Zusicherung der Teilnahme an allen Teil-Lehrgängen/Modulen und aktive Mitarbeit. Vollendung des 16. Lebensjahres (zu Beginn der Ausbildung) - die Prüfung und Lizenzerteilung erfolgt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Prüfungs-Zulassungs-Voraussetzungen:
- Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 9 LE) – zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 2 Jahre.
- Rettungsschwimmer, Qualifikation Bronze oder höher – zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 2 Jahre.
Hinweis:
Die Ausbildung findet in Kooperation zwischen dem Badischen Sportbund Nord und dem Kanu-Verband Baden-Württemberg statt. Alle Lehrgänge erfüllen mit einer durchschnittlichen Unterrichtszeit von 6h/Tag die Voraussetzung für die Beantragung von Bildungszeit für ehrenamtliche Tätigkeiten nach VO BzG BW. Anerkannter Träger im Sinne des Bildungszeitgesetzes ist der Badische Sportbund Nord e.V.