Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden
In den Gemeinden Kirchzarten und Oberried sind mehrere Bäche auf Grund von Krebspest gesperrt. Bitte beachten, dass das Befahrungsverbot unbedingt eingehalten wird um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Sperrung bis 30.06.2021
Das Team Digitale Daten im DKV hat einen Service für die Fahrtenvorbereitung auf deutschen und internationalen Gewässern entwickelt:
Befahrungsregelungen - online
Außerdem freut sich das Team über weitere Mitarbeiter
Die Alb (Nord) verläuft im Abschnitt von Ettlingen bis zur Mündung durch das FFH-Gebiet „Oberwald und Alb in Karlsruhe“:
Mehr Information: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1284080/index.html.
Der Managementplan wurde wurde unter Mitwirkung des Kanukreises Karlsruhe sowie Vetretern der Kanutouristik, der Fischerei und der Naturschutzverbände unter Federführung des RP Karlsruhe mit der Devise „Selbstverpflichtung statt hoheitlicher Regelung“ entwickelt.
Die Verhandlungen sind noch nicht beendet; im Rahmen dieser Gespräche haben wir aber folgender Regelung zugestimmt:
Befahrung der Alb von Ettlingen bis zur Mündung nur bei einem Wasserstand am Pegel Ettlingen von >50cm.
Am 1. Mai ist die neue Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen in Kraft getreten. Der genaue Wortlaut der Verordnung und der dazugehörigen Allgemeinverfügung über die Befreiungen ist auf der Internetseite des Landkreises Sigmaringen abrufbar, dgl. eine Kanuwanderkarte. Nachfolgend werden nur die den DKV und Fernwanderer betreffenden Regelungspunkte dargestellt.