Ziel des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Mit der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) begann 1992 der Aufbau eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Sie bilden zusammen mit den Gebieten der 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie das europäische Schutzgebietsverbundsystem NATURA 2000.
In NATURA 2000-Gebieten müssen die Lebensräume mit ihren typischen Lebensgemeinschaften in ausreichendem flächenmäßigen Umfang und in günstigem Erhaltungszustand bewahrt oder wieder hergestellt werden.
Generell ist die Nutzung von NATURA 2000-Gebieten zu Erholungszwecken möglich.In empfindlichen Bereichen, wo dadurch Lebensräume und Arten beeinträchtigt werden, können jedoch Einschränkungen des Freizeitsports - auch des Kanufahrens – erfolgen.
Mehr Information: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2911/
Bei der Planung und Ausgestaltung solcher Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Managementplänen (MaP) haben auch die Sportverbände die Möglichkeit zur Mitwirkung. Im Beirat, spätestens aber bei der öffentlichen Auslegung, können und müssen wir unsere Gewässerkenntnisse einbringen und unsere Interessen deutlich vertreten, um nachteilige Regelungen für den Kanusport zu vermeiden.
Details und Termine:
Aktuelle Auslegungen:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung
Endfassungen:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen
Die Bekanntgabe der Managementpläne, die dann Handlungsgrundlage für die Naturschutzbehörden zum Erlass von Verordnungen werden, erfordert die aufmerksame Beachtung durch alle Vereine, Kanukreise und den Kanuverband, wenn unsere Kanureviere betroffen sind!