DKV-Datenbank Befahrungsregelungen

Befahrungsregelung auf der Enz geändert!

Am 30.08.2024 tritt eine Veränderung der bestehenden Befahrungsregelung für die Enz im Landkreis Ludwigsburg in Kraft. Der Kanuverband BW informiert hiermit seine Mitglieder über die neuen Regelungen.

Zusammenfassung

Info-Flyer

Verordnung

Gewässersperrung Brugga mit Seitengewässern

In den Gemeinden Kirchzarten und Oberried sind mehrere Bäche auf Grund von Krebspest gesperrt. Bitte beachten, dass das Befahrungsverbot unbedingt eingehalten wird um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Sperrung bis 31.12.2024 verlängert!

Allgemeinverfügung Landratsamt

Übersichtskarte

ufmrhy

Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden

www.ufmrhy.ch
Kenterung an einer Wiffe

Verstärkung für Referat Umwelt und Gewässer gesucht

Mehrjährige Instandsetzung der linken Kammer der Schleuse Besigheim

SUP-Verbote entlang des Kanuwanderwegs am Oberrhein

SUP-Verbot auf dem Kanuwanderweg des Oberrheins zwischen Iffezheim und Mannheim in den Abschnitten der Naturschutzgebiete- Bußgelder drohen. Der KVBW ist empört und überlegt weitere Schritte.

Pressemitteilung des RP Karlsruhe
Info des RP Karlsruhe
Übersichtskarte
Fragen und Antworten

Sperrung Markelfinger Winkel (Bodensee)

Fisch-Schutzmaßnahme auf der Moder (F)

Salamanderpest breitet sich aus

Ziel des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Mit der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) begann 1992 der Aufbau eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Sie bilden zusammen mit den Gebieten der 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie  das europäische Schutzgebietsverbundsystem NATURA 2000.

In NATURA 2000-Gebieten müssen die Lebensräume mit ihren typischen Lebensgemeinschaften in ausreichendem flächenmäßigen Umfang und in günstigem Erhaltungszustand bewahrt oder wieder hergestellt werden.

Generell ist die Nutzung von NATURA 2000-Gebieten zu Erholungszwecken möglich.In empfindlichen Bereichen, wo dadurch Lebensräume und Arten beeinträchtigt werden, können jedoch Einschränkungen des Freizeitsports - auch des Kanufahrens – erfolgen.

Mehr Information: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2911/

Bei der Planung und Ausgestaltung solcher Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Managementplänen (MaP) haben auch die Sportverbände die Möglichkeit zur Mitwirkung. Im Beirat, spätestens aber bei der öffentlichen Auslegung, können und müssen wir unsere Gewässerkenntnisse einbringen und unsere Interessen deutlich vertreten, um nachteilige Regelungen für den Kanusport zu vermeiden.

Details und Termine:

Aktuelle Auslegungen:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung

Endfassungen:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen

Die  Bekanntgabe der Managementpläne, die dann Handlungsgrundlage für die Naturschutzbehörden zum Erlass von Verordnungen werden, erfordert die aufmerksame Beachtung durch alle Vereine, Kanukreise und den Kanuverband, wenn unsere Kanureviere betroffen sind!

 

 

Kontakt - Umwelt und Gewässer

Gundis Steinmetz
Referentin Umwelt und Gewässer
E-Mail: umwelt@kanu-bw.de

Nächste Termine

8 Dez.
Nikolausfahrt Kanu-Sportkreis Mannheim
MOD_DPCALENDAR_UPCOMING_DATE 08.12.2024
14 Dez.
Heiße-Herzen-Fahrt
14.12.2024
11 Mai
Gewässerpatentreffen
11.05.2025 - 12.05.2025